Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen:
Allgemeine Geschäfts- und Miet- Bedingungen
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
Allgemeines
Für alle Lieferungen ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die in Rechnung gestellten Preise können sich gegenüber den vereinbarten Preisen auch dann verändern, wenn der Auftraggeber/Mieter nachträglich Abweichungen oder Ergänzungen wünscht, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten waren, oder wenn die Ausführung vor Ort einen nicht vorher absehbaren zusätzlichen Aufwand erforderten.
Preise, Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Ort in BAR oder bei schriftlicher Vereinbarung innerhalb 7 Tage nach der Rechnungslegung zahlbar.
Tagesmietpreis:
Den Tagesmietpreis berechnen wir mit dem Faktor 1.0, soweit nicht anders angegeben, für 24 Stunden
Wochenend-Mietpreis:
Den Wochenend-Tarif (Fr. - Mo.) berechnen wir mit dem Faktor 2.0 (doppelte Tagesmiete)
Wochen und Monatsmietpreis:
Den Wochen-Tarif mit einer min. Mietdauer von 7 Tagen berechnen wir mit dem Faktor 3.0 (dreifache Tagesmiete). Monatsmietpreise mit einer Mietdauer von 30 Tagen berechnen wir nach dem Gesamtaufwand Pauschal. Ausschlaggebend für die Ermittlung aller Mietpreise ist der jeweilige Rückgabezeitpunkt
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen mit dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder in Höhe der uns berechneten Bankzinsen zu zahlen. Weitere Mahnkosten oder Gebühren richten sich nach dem gültigen BGB Recht
Storno
Eine Stornierungsgebühr fällt an, wenn Sie von einer Auftragsbestätigung zurücktreten möchten. Die Gebühren dienen dazu, bereits entstandene Kosten von uns abzudecken. Die Gebühren sind mit einem Prozentsatz festgelegt
30 Tage vor dem Auftragsbeginn 30% des vereinbarten Gesamtbetrages
14 Tage vor dem Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtbetrages
07 Tage vor dem Auftragsbeginn 75% des vereinbarten Gesamtbetrages
02 Tage vor dem Auftragsbeginn 100% des vereinbarten Gesamtbetrages
Kein Storno oder Mietrücktritt für Leistungen, die Kundenwunsch speziell angefertigt wurden
Transportkosten
Die Berechnung der Transportkosten erfolgt auf Basis der Entfernung, dem Zeitaufwand und der zu transportierenden Geräte
Mietgegenstände
Die Mietgegenstände werden zu einen vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Um die Mietdauer zu verlängern, ist eine Zustimmung durch die Firma Jürgen Wassong erforderlich. Das rechtzeitige Einholen aller erforderlichen Genehmigungen für eine Veranstaltung liegt beim Auftraggeber. Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen und sonstige, außerhalb liegende Ereignisse, entbinden die Firma Jürgen Wassong von der Auftragspflicht. Der Auftraggeber/Mieter hat die Geräte auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und optische Beschaffenheit zu prüfen. Die Mietgeräte sind vom Auftraggeber/Mieter nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu benutzen. Die Mietgegenstände müssen sorgfältig behandeln und im gereinigten Zustand zurück gegeben werden. Extrem verschmutzte Mietgeräte werden mit dem erforderlichen Arbeitsaufwand nachberechnet.
Schadensersatz
Der Auftraggeber/Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung aller Art, mit dem Wiederbeschaffungswert. Die Firma Jürgen Wassong gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Überlassung keine Mängel vorhanden sind. Bei Übernahme der Mietgeräte überprüft der Auftraggeber/Mieter alle Geräte und bestätigt mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit. Der fachgerechte Aufbau der Geräte wird allein durch die Firma Jürgen Wassong geregelt. Bei Mietgeräten, die durch den Auftraggeber/Mieter oder durch Dritte montiert werden, entfällt jegliche Haftung. Dies gilt auch bei Nichtbeachtung unserer technischen Einweisung der gelieferten Geräte. Bei einer Pflichtverletzung durch den Auftraggeber/Mieter jeglicher Art, die Körper- und Gesundheitsschäden hervorrufen, haftet die Firma Jürgen Wassong nicht
Werbung und Bildmaterial
Die Verwendung von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial der Mietgeräte ist ausschließlich für dokumentarische und redaktionelle Zwecke gestattet. Die Firma Jürgen Wassong ist berechtigt, am Veranstaltungsort Fotos und Videos der Mietgeräte und deren erbrachten Leistungen/ Aktionen o.ä. zur Eigendokumentation aufzunehmen und zu verwenden. Es steht darüber hinaus frei, die Veranstaltung unter Nutzung jeglicher Kennzeichen und Marken als Referenz zu benennen
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand für beide Teile ist Bonn
Stand: 08/2021