AGB und Mietbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen:

Allgemeine Geschäfts- und Miet- Bedingungen

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung

Allgemeines

Für alle Lieferungen ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die in Rechnung gestellten Preise können sich gegenüber den vereinbarten Preisen auch dann verändern, wenn der Auftraggeber/Mieter nachträglich Abweichungen oder Ergänzungen wünscht, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten waren, oder wenn die Ausführung vor Ort einen nicht vorher absehbaren zusätzlichen Aufwand erforderten.

Preise, Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Ort in BAR oder bei schriftlicher Vereinbarung innerhalb 7 Tage nach der Rechnungslegung zahlbar.

Tagesmietpreis
Den Tagesmietpreis berechnen wir mit dem Faktor 1.0,

Wochenende-Mietpreis:
Den Wochenende-Tarif (Fr. - Mo.) berechnen wir mit dem Faktor 2.0 (doppelte Tagesmiete)

Wochen und Monatsmietpreis:
Den Wochen-Tarif mit einer min. Mietdauer von 7 Tagen berechnen wir mit dem Faktor 3.0 (dreifache Tagesmiete).
Monatsmietpreise mit einer Mietdauer von 30 Tagen berechnen wir entsprechend nach dem Gesamtaufwand Pauschal.
Ausschlaggebend für die Ermittlung aller Mietpreise ist der jeweilige Rückgabezeitpunkt.

Zahlungsverzug

Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Zahlt der Auftraggeber nicht Fristgerecht, so wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € erhoben.
Der Verzugszins wird nach dem BGB Recht berechnet und ist ab dem Tage der Fälligkeit zu entrichten.
Der Auftraggeber darf gegen den Verkäufer gerichtete Ansprüche nicht abtreten.

Storno

Eine Stornierungsgebühr fällt an, wenn Sie von einer Auftragsbestätigung zurücktreten möchten.
Die prozentualen Gebühren dienen für bereits entstandene Kosten.
14 Tage vor dem Auftragsbeginn 50%
07 Tage vor dem Auftragsbeginn 75%
02 Tage vor dem Auftragsbeginn 100%
Dienstleistungen, die auf Kundenwunsch speziell angefertigt wurden, werden zu 100% berechnet

Transportkosten

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Entfernung, dem Transporter, Zeitaufwand und der zu transportierenden Geräte

Mietgegenstände

Die Mietgegenstände werden zu einen vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Um die Mietdauer zu verlängern, ist eine Zustimmung durch die Firma Jürgen Wassong erforderlich. Das rechtzeitige Einholen aller erforderlichen Genehmigungen für eine Veranstaltung liegt beim Auftraggeber. Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen und sonstige, außerhalb liegende Ereignisse, entbinden die Firma Jürgen Wassong von der Auftragspflicht. Der Auftraggeber/Mieter hat die Geräte auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und optische Beschaffenheit zu prüfen. Die Mietgeräte sind vom Auftraggeber/Mieter nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu benutzen.

Schadensersatz

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Mietgegenstände gemäß der Aufstellung vollständig und mängelfrei übernommen hat. Der Mieter verpflichtet sich alle Mietgegenstände ordnungsgemäß zu handhaben. Die Mietgegenstände dürfen nur durch die eingewiesenen Personen bedient werden. Die Mietgeräte sind vor Überbeanspruchung, Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüsse zu schützen. Nach der Benutzung sind alle Mietgeräte und deren Zubehör gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben. Der Mieter haftet vollumfänglich mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden an den Mietgeräten und deren Verlust. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon mit seinem Mietvertrag parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab. Der Mieter hat während der gesamten Vertragsdauer die Geräte unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisung des Herstellers in ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand zu erhalten. Anfallende Betriebskosten sowie Kosten für notwendige Reparatur arbeiten und Ersatzteile gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat. Kosten für Handlungen, Verfügungen und Eingriffe Dritter die das Eigentum des Vermieters beinträchtigen können gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die vom Mieter verursacht und durch einen unsachgemäßen Gebrauch oder Zweckentfremdung der Mietgegenstände entstehen können. Mit Übernahme der Geräte geht die Sachgefahr auf den Mieter über. Ereignisse im Rahmen der Sachgefahr wie Verlust, Diebstahl, Totalschaden sind unverzüglich dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Sie entbinden den Mieter nicht davon die vereinbarte Monatsmiete zu zahlen. Die Firma Jürgen Wassong gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Überlassung keine Mängel vorhanden sind. Bei Übernahme der Mietgeräte überprüft der Auftraggeber/Mieter alle Geräte und bestätigt mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit. Der fachgerechte Aufbau der Geräte wird allein durch die Firma Jürgen Wassong geregelt. Bei Mietgeräten, die durch den Auftraggeber/Mieter oder durch Dritte montiert werden, entfällt jegliche Haftung. Dies gilt auch bei Nichtbeachtung unserer technischen Einweisung der gelieferten Geräte. Bei einer Pflichtverletzung durch den Auftraggeber/Mieter jeglicher Art, die Körper- und Gesundheitsschäden hervorrufen, haftet die Firma Jürgen Wassong nicht

Werbung und Bildmaterial

Die Verwendung von Fotos, Videos oder sonstigem Bildmaterial der Mietgeräte ist ausschließlich für dokumentarische und redaktionelle Zwecke gestattet. Die Firma Jürgen Wassong ist berechtigt, am Veranstaltungsort Fotos und Videos der Mietgeräte und deren erbrachten Leistungen/ Aktionen zur Eigendokumentation aufzunehmen und zu verwenden. Es steht darüber hinaus frei, die Veranstaltung unter Nutzung jeglicher Kennzeichen und Marken als Referenz zu benennen

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

Schlussbestimmungen

Der Gerichtsstand für beide Teile ist Bonn

Stand: 08/2022

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